
Praxis für Logopädie
Logopädie-Termine können montags bis freitags,
zwischen 08:00 und 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 0261 3033051 vereinbart werden.
Für eine logopädische Therapie im Rahmen der medizinischen Grundversorgung, benötigen Sie eine Verordnung durch einen Arzt.
Was ist Logopädie?

Die Sprache dient dem Menschen als primäres Kommunikationsmittel. Dieses kann durch Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schluck- und Hörstörungen beeinträchtigt sein.
Der Begriff Logopädie setzt sich aus den beiden griechischen Worten Logos (Wort) und Peideua (Lehre) zusammen und meint ursprünglich die „Sprecherziehung“. Die Verwendung und Bedeutung des Begriffs änderte sich über die Zeit. Logopädische Interventionen beinhalten heute die Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie und Schlucktherapie.
Aufgabe von Logopäden sind somit die logopädische Befunderhebung vorliegender Störungen, einen Therapieplan zu erstellen, die Durchführung der Therapie bzw. Wiederherstellung vorheriger Sprachkompetenzen sowie die Dokumentation von Therapieverlauf und Ergebnissen.Weitere Aufgabenbereiche sind die Prävention (z. B. während der Sprachentwicklung bei Kindern) sowie die Beratung und Schulung (z. B. auch Sprech-/Atemtraining ohne vorliegende Störung oder zu Förderprogrammen bei Kindern).
Patienten - Wer braucht eine logopädische Behandlung?
Zielgruppen, das heißt, Patienten, bei denen eine logopädische Behandlung bzw. Training indiziert sein kann, sind1:
- Säuglinge und Kleinkinder mit orofazialen Problemen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, oder angeborenen Hörstörungen.
- Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z. B. Stottern.
- Jugendliche und Erwachsene mit logopädischen Defiziten z. B. bei Schädel-Hirnverletzungen, Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose oder Kehlkopfoperationen.
- Beratung und Schulung bei Berufstätigen mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen.
1 Vgl. Deutscher Bundesverband Logopädie e.V.
Behandlungsspektrum

Beispiele für Störungsbilder, die durch unsere logopädischen Interventionen behandelt werden, sind:
- Aphasie (Sprachstörung)
- Apraxie
- Dysarthrie (Sprechstörung)
- Störung der Kindersprache
- Dysphagie (Schluckstörung)
- Stimmstörungen
- Myofunktionelle Störung
- Lese – Rechtschreibstörungen
- Stottern und Poltern
- Lippen – Kiefer – Gaumenspalten
- Hörstörungen (Bspw.: Cochlea – Implantat)
Für Eltern: Sprachförderung oder Sprachtherapie - Was braucht mein Kind?

Stellen Eltern oder Erzieher in Kindergärten bzw. Lehrer in Schulen Auffälligkeiten bei der Sprachentwicklung fest, sollten Eltern die Entwicklung des Kindes mit dem Kinderarzt/Hausarzt besprechen. Die Sprachentwicklung kann sehr unterschiedlich verlaufen, d. h. bei dem einen Kind früher und schneller, bei dem anderen Kind später und langsamer. Der Kinderarzt bzw. Hausarzt ist erster Ansprechpartner. Er kann das Kind weiter zum Logopäden überweisen. Gegebenenfalls kann eine Logopädische Intervention auch durch einen HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder ein Phoniater (Facharzt für Stimm- und Sprachstörungen) verordnet werden. Weitere Informationen zu Sprachförderung und Sprachtherapie finden Sie auf der Website des Deutschen Bundesverbands für Logopädie e.V.
Wie erhalte ich eine logopädische Therapie?
Für Betroffene von Stimm-, Sprach-, Sprech- oder Schluckstörungen, führt der erste Weg zum Arzt. Logopädische Behandlungen sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und müssen von einem Arzt verordnet werden.
Folgende Ärzte können u.a. eine logopädische Behandlung verschreiben:
- Kinderärzte
- Allgemeinmediziner
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Phoniater
- Internisten
- Neurologen
- Kieferorthopäden
Wird der behandelnde Arzt eine logopädische Therapie indizieren, stellt er eine Heilmittelverordnung aus. Diese umfasst in der Regel über 10 Therapieeinheiten je 30, 45, oder 60 Minuten.